Sport- und Trainingsbetrieb in der Turnhalle – 2G-Regel
Liebe Übungsleiter, liebe Vereinsmitglieder,
Mit der Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes gelten ab dem 25.11.2021 auch für das Land Hessen geänderte bzw. angepasste Corona-Regeln. Im Sport- und Trainingsbereich sind neue Bedingungen hinzugekommen.
Die Teilnahme und der Zutritt zu den Übungsstunden in der Turnhalle bzw. anderen Indoor-Trainingsstätten ist ab sofort nur noch für GEIMPFTE und GENESENE möglich. (2G-Regel)
Kinder unter sechs Jahren, die noch nicht eingeschult sind, brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Für die „größeren Kids“ und die Jugendlichen ist nach wie vor das „Corona-Testheft“ der Schulen ausreichend.
Sportliche Grüße und bleibt weiterhin fit und gesund.
Für den Vorstand
Andi Reuschling
0177/3251861